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Setzen Sie neue Maßstäbe.
Suchtprobleme gibt es überall. Wer nicht wegsieht, weiß das. Wer es weiß, hält oft Schweigen für das Beste. Da wird ausgeholfen, überbrückt, vertuscht. Aus Mitleid, aus Hilflosigkeit und in der stillen Hoffnung: das wird schon wieder.
Mit Stillschweigen ist jedoch niemandem geholfen. Am Ende verlieren alle: der Mensch seine Würde, die Belegschaft einen Kollegen und der Betrieb eingearbeitete Mitarbeiter.
Deshalb ist vorbeugen so wichtig. Und handeln.
Einfühlsam, kompetent und konsequent.
Suchtkranke sind Menschen, die durch exzessiven Missbrauch von z.B. Alkohol, Medikamenten, Drogen oder Glücksspiel psychisch und/oder psychisch abhängig geworden sind. Sie haben deutliche Störungen und Konflikte in ihrer Identität. Betroffen sind Männer und Frauen gleichermaßen.
Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) gibt die Zahl der alkoholkranken Arbeitnehmer mit 5-8% an; nach dieser Quelle sind 2% der Arbeitnehmer medikamentenabhängig. Weitere 10% gelten als alkoholgefährdet und stehen somit an der Schwelle zur Abhängigkeit. Konkret heißt das: 11% trinken regelmäßig d.h. täglich am Arbeitsplatz; 23% der Arbeitnehmer haben Alkohol für/in Stresssituationen (hohe Arbeitsbelastung, Probleme) stets griffbereit. Etwa 1/3 aller Führungskräfte sind Betroffene. 20-30% aller Arbeitsunfälle sind auf Alkohol zurückzuführen. Abhängige Mitarbeiter fehlen 16 mal häufiger kurzfristig als ihre gesunden Kollegen und sind 2,5 mal öfter krank. Bei jeder 6. Kündigung spielt Alkohol eine Rolle.
Betriebliche Präventionsprogramme sehen vor:
Strukturelle Hilfsmaßnahmen innerhalb eines Betriebes/einer Behörde mit dem Ziel, geeignete Rahmenbedingungen zur Durchführung des Programms zu schaffen.
Information der Vorgesetzten und Mitarbeiter über Suchtmittelgefährdungen, um suchtspezifische Auffälligkeiten in ihren Dienstbereichen besser erkennen zu können.
Schulung der Vorgesetzten mit dem Ziel, den Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeitern besser gestalten zu können. Kernpunkte sind
Sensibilisieren
Vermittlung von Basiswissen und juristischen Eckdaten
Qualifizierung der Fürsorgepflicht
Konstruktive Konfliktbereitschaft
Reflexion eigener Widerstände
Aufbau eines Hilfsangebotes innerhalb des Betriebes/der Behörde, um betroffene Mitarbeiter frühzeitig einem entsprechenden Beratungs- und Therapieangebot zuführen zu können.
Ziele betrieblicher Suchtarbeit sind:
-Sicherung der
"Betriebswirtschaftlichkeit", denn gefährdete oder abhängige Mitarbeiter
schädigen wirtschaftlich
und betriebsklimatisch.
-Sensibilisierung für betriebliche Gesundheitsförderung, als deren "Teilmenge" sich betriebliche Suchtarbeit versteht.
-Förderung der Lebens- und Arbeitszufriedenheit und daraus resultierende Motivationssteigerung bei allen Beteiligten.
-Motivation zur Reduzierung suchtbegünstigender Betriebsbedingungen über die
positive Entwicklung bei akut
behandelten und stabilisierten Auffälligen. Hierbei kann die
:fjah
Organisationsberatung
leisten.
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns gerne an.
info@fjah-personality-development.de